Montag, 8. Februar 2016

Ablass Jänner


Ablass (lat. indulgentia) ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet. (CIC can. 992)

Der Ablass ist dem dritten Teil des Bußsakraments zugeordnet, der tätigen Wiedergutmachung: Der Beichtvater kann im Namen Jesu die Sünden zwar vergeben, jedoch nicht die Sündenstrafen aufheben. Dies geschieht in der persönlich zu leistenden Genugtuung, unterstützt durch den Ablass. Bei einem Ablass wird die Strafe für Sünden aufgrund von guten Werken (Gottesdienst, Gebete, Almosen, Pilgerfahrt) teilweise oder ganz erlassen. Möglich ist Ablassgewinnung aufgrund des Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre jede Sünde unwiderruflich und auch in ihren Folgen unheilbar.

"Die Inanspruchnahme der Ablässe hilft uns verstehen, dass wir allein mit unseren Kräften niemals imstande wären, das begangene Böse wiedergutzumachen, und dass die Sünden jedes Einzelnen der ganzen Gemeinschaft Schaden zufügen. Darüber hinaus verdeutlicht uns die Praxis der Indulgenz, da sie außer der Lehre von den unendlichen Verdiensten Christi auch die von der Gemeinschaft der Heiligen einschließt, »wie eng wir in Christus miteinander vereint sind und wie sehr das übernatürliche Leben jedes Einzelnen den anderen nützen kann«. [Paul VI., Apost. Konst. Indulgentiarum doctrina (1. Januar 1967), Normae, Nr. 1: AAS 59 (1967), 18-19.] Da ihre Form unter den Bedingungen den Empfang des Beichtsakramentes und der eucharistischen Kommunion vorsieht, kann ihre Übung die Gläubigen auf dem Weg der Umkehr und bei der Entdeckung der Zentralität der Eucharistie im christlichen Leben wirkungsvoll unterstützen." [Benedikt XVI. Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Sacramentum caritatis über die Eucharistie vom 22. Februar 2007, Nr. 21.]

Ablässe können nicht ohne aufrichtige "Metanoia" (Buße) und Verbindung mit Gott gewonnen werden. [Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, vom 1. Januar 1967, Nr. 11.]

 

Ein Ablass ist also kein Ersatz zur Beichte. In der Beichte geschieht die Versöhnung mit Gott. Der Ablass bezieht sich auf die Bezahlung der Schuld, wie ein verursachter Schaden wieder gut gemacht wird. Einen Ablass gewinnen bedeutet nicht eine direkte Auswirkung, sondern eine Bitte an Gott um einen Vollkommenen - oder Teilablass. Der Ablass kann für sich selbst gewonnen werden, oder einer armen Seele im Fegefeuer zugewendet werden. Es ist nur ein vollkommener Ablass pro Tag möglich.

 

Der Erwerb eines vollkommenen Ablasses setzt voraus:

• den Empfang des Bußsakraments,20 Tage vorher oder nachher,

• den Empfang der Kommunion,

• ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters

z. B.: monatliche Gebetsmeinungen z.B. ein Vater unser und ein Gegrüsset seist du Maria

• und das Freisein von der Neigung zu irgendeiner (und sei es auch nur einer lässlichen) Sünde.

Wenn die für den Erwerb eines vollkommenen Ablasses genannten Bedingungen nur teilweise

erfüllt werden, wird im Allgemeinen ein Teilablaß erworben.

Der Erwerb von Ablässen durch Gebete setzt (sofern nicht anders angegeben) voraus, dass ein

approbierter Text des betreffenden Gebets verwendet wird.

 

Allgemeine Möglichkeiten, einen(Teil) Ablass zu gewinnen

I. Erhebung des Geistes zu Gott bei der Erfüllung der eigenen Aufgaben oder im Ertragen der Schwierigkeiten des Lebens, zusammen mit irgendeiner frommen Anrufung

II. Werke oder Gaben der Barmherzigkeit für Brüder oder Schwestern in Not

III. freiwilliger Verzicht im Geist der Buße

VI. Zeugnis des Glaubens vor anderen in einer besonderen Situation des Alltagslebens

 

Tägliche vollkommene Ablässe

(gemeinsam mit den übrigen Bedingungen)

· Eucharistische Anbetung mindestens eine halbe Stunde

· Lesung und Betrachtung der Hl Schrift mindestens eine halbe Stunde

· Kreuzwegsandacht

· Rosenkranz in einer Kirche oder Kapelle, in der Familie, einer Ordenskommunität, einer Vereinigung von Gläubigen oder einer anderen Versammlung oder mit dem Heiligen Vater über Fernsehen oder Radio

 

Vollkommene Ablässe im Jahreskreis

Ablässe (gemeinsam mit den übrigen Bedingungen)

· Besuch einer römischen Stationskirche

· Feste von Ordensgründern

· Feste neuer Heiliger und Seliger

· Feier eines religiösen Anliegens (z.B.: Priesterdonnerstag, Gebetstag f. geistl. Berufe)

· Hohe kirchliche Feiertage

 

Besondere Anlässe

Weltkirche: (gemeinsam mit den übrigen Bedingungen)

· Besuch einer Patriachalbasilika in Rom –Walfahrt oder kindliche Unterwerfung unter dem Papst

· Teilnahme an einem Eucharistischen Kongress (Ablass beim Schlussgottesdienst)

· Besuch eines Heiligtums beim Patrozinium, einmal jährlich nach Wahl- und

bei einer Pilgerfahrt mit vielen Menschen.

 

Diözese und Pfarrgemeinde (gemeinsam mit den übrigen Bedingungen)

· Besuch einer Kathedrale: mit Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater unser;

zu Peter und Paul (29.6.) zum Patrozinium, zu Kathedra Petri (22.2.) am Weihetag der Lateranbasilika (9. Nov), zum Portiuncula Ablass (2. 8.)

· Besuch einer Basilika minor: mit Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater unser; zu Peter und Paul (29.6.) zum Patrozinium, zum Portiuncula Ablass (2. 8.) einmal im Jahr nach Wahl.

· Besuch eines Heiligtums: Patrozinium an einem Tag nach Wahl, bei einer Wallfahrt mit vielen Menschen;

· Teilnahme an einer Diözesansynode: Teilnahme in frommer Gesinnung, Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater unser;

· Vom Bischof erteilter Päpstlicher Segen: auch, wenn er aus vernünftigen Gründen über Fernsehen oder Radio in frommer Gesinnung empfangen

wird.

· Bischofs oder Priesterjubiläum: bei der Festmesse bei Priestern zum 25., 50., 60., und 70. Jubiläum; bei Bischöfen zum 25., 40. und 50. Jahren.

· Andächtige Teilnahme an der Primizmesse

· Bischöfliche Visitation oder Besuch des Bischofs: bei der Teilnahme an dem Gottesdienst, dem der Bischof vorsteht

· Kirchweihetag, Altarweihetag: Besuch der Kirche, Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater unser

· Besuch der Pfarrkirche: am Patrozinium und zum Portiuncula Ablass (2.8.) Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater unser

· Volksmission: einige Predigten hören und Besuch des Abschlussgottesdienstes

 

Das Leben der Kirche (gemeinsam mit den übrigen Bedingungen)

· Weihe der Familie ans Heiligste Herz Jesu oder an die Hl. Familie (am Jahrestag Teilablass)

· Tauftag: bei Erneuerung des Taufversprechens

· Erstkommunionfeier: bei der eigenen oder bei der Teilnahme der eines Anderen

· Geistliche Exerzitien: Dauer von mindestens 3 Tagen

· Beim Sterben: durch den Priester mit apostolischem Segen.

 

Aktuelle Termine:

1. Jänner gemeinsam mit den übrigen Bedingungen eines der folgenden Gebete:

Komm, Heil’ger Geist, der Leben schafft, erfülle uns mit deiner Kraft. Dein Schöpferwort rief uns zum Sein: Nun hauch uns Gottes Odem ein. Komm, Tröster, der die Herzen lenkt, du Beistand, den der Vater schenkt; aus dir strömt Leben, Licht und Glut, du gibst uns Schwachen Kraft und Mut. Dich sendet Gottes Allmacht aus im Feuer und in Sturmes Braus; du öffnest uns den stummen Mund und machst der Welt die Wahrheit kund.

Entflamme Sinne und Gemüt, dass Liebe unser Herz durchglüht und unser schwaches Fleisch und Blut in deiner Kraft das Gute tut. Die Macht des Bösen banne weit, schenk deinen Frieden allezeit. Erhalte uns auf rechter Bahn, dass Unheil uns nicht schaden kann. Lass gläubig uns den Vater sehn, sein Ebenbild, den Sohn, verstehn und dir vertraun, der uns durchdringt und uns das Leben Gottes bringt. Den Vater auf dem ew’gen Thron und seinen auferstandnen Sohn, dich, Odem Gottes, Heil’ger Geist, auf ewig Erd’ und Himmel preist. Amen.

Lasset uns beten: Gott du hast die Herzen deiner Gläubigen durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes gelehrt. Gib, dass wir in diesem Geist erkennen, was recht ist und allezeit seinen Trost und seine Hilfe

erfahren. Darum bitten wir durch Christus unseren Herrn. Amen

 

18. bis 22. Jänner Gebetswoche für die Einheit der Kirche: Besuch einiger

der Veranstaltungen in dieser Woche und der Schlussveranstaltung gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.

22. Jänner Fest des Hl. Vinzenz Palotti: Besuch einer Kirche oder Hauskapelle der Palottiner: Gebet eines Vater unsers und eines Glaubensbekenntnisses gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.

24. Jänner: Fest des Franz von Sales: Besuch einer Kirche oder Hauskapelle der Salesianerinnen: Gebet eines Vater unsers und eines Glaubensbekenntnisses gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.

27. Jänner Fest der Hl. Angela Merici: Besuch einer Kirche oder Hauskapelle der Ursulinen: Gebet eines Vater unsers und eines Glaubensbekenntnisses gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.

31. Jänner: Fest des Hl. Don Bosco: Besuch einer Kirche oder Hauskapelle der Salesianer Don Bosco: Gebet eines Vater unsers und eines Glaubensbekenntnisses gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.

 

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