Ablass (lat. indulgentia)
ist der Nachlass zeitlicher Strafe
vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der
entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen
durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an
der Erlösung den Schatz
der Sühneleistungen Christi und
der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet. (CIC can. 992)
Der
Ablass ist dem dritten Teil des Bußsakraments
zugeordnet, der tätigen Wiedergutmachung:
Der Beichtvater kann im
Namen Jesu die Sünden zwar vergeben, jedoch nicht die Sündenstrafen
aufheben. Dies geschieht in der persönlich zu leistenden Genugtuung,
unterstützt durch den Ablass. Bei einem Ablass wird die Strafe für Sünden
aufgrund von guten Werken (Gottesdienst, Gebete, Almosen, Pilgerfahrt)
teilweise oder ganz erlassen. Möglich ist Ablassgewinnung aufgrund des
Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre jede Sünde
unwiderruflich und auch in ihren Folgen unheilbar.
"Die
Inanspruchnahme der Ablässe hilft uns verstehen, dass wir allein mit unseren
Kräften niemals imstande wären, das begangene Böse wiedergutzumachen, und dass
die Sünden jedes Einzelnen der ganzen Gemeinschaft Schaden zufügen. Darüber
hinaus verdeutlicht uns die Praxis der Indulgenz, da sie außer der Lehre von
den unendlichen Verdiensten Christi auch die von der Gemeinschaft
der Heiligen einschließt, »wie eng wir in Christus miteinander
vereint sind und wie sehr das übernatürliche Leben jedes Einzelnen den anderen
nützen kann«.
[Paul
VI., Apost. Konst. Indulgentiarum
doctrina (1. Januar 1967), Normae, Nr. 1: AAS
59 (1967), 18-19.] Da
ihre Form unter den Bedingungen den Empfang des Beichtsakramentes und der eucharistischen
Kommunion vorsieht, kann ihre Übung die Gläubigen auf dem Weg der Umkehr und bei der Entdeckung der
Zentralität der Eucharistie im
christlichen Leben wirkungsvoll unterstützen." [Benedikt
XVI. Nachsynodalen
Apostolischen Schreibens Sacramentum
caritatis über die Eucharistie
vom 22. Februar 2007, Nr.
21.]
Ein Ablass ist also kein Ersatz zur Beichte. In der Beichte geschieht die Versöhnung mit Gott. Der Ablass bezieht
sich auf die Bezahlung der Schuld, wie ein verursachter Schaden wieder gut gemacht
wird. Einen Ablass gewinnen bedeutet nicht eine direkte Auswirkung, sondern
eine Bitte an Gott um einen Vollkommenen - oder Teilablass. Der Ablass kann für
sich selbst gewonnen werden, oder einer armen Seele im Fegefeuer zugewendet
werden. Es ist nur ein vollkommener Ablass pro Tag möglich.
Der Erwerb eines vollkommenen Ablasses setzt voraus:
• den Empfang des Bußsakraments,20 Tage vorher oder
nachher,
• den Empfang der Kommunion,
• ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
z. B.: monatliche Gebetsmeinungen z.B. ein Vater unser
und ein Gegrüsset seist du Maria
• und das Freisein von der Neigung zu irgendeiner
(und sei es auch nur einer lässlichen) Sünde.
Wenn die für den Erwerb eines vollkommenen Ablasses
genannten Bedingungen nur teilweise
erfüllt werden, wird im Allgemeinen ein Teilablaß
erworben.
Der Erwerb von Ablässen durch Gebete setzt (sofern
nicht anders angegeben) voraus, dass ein
approbierter Text des betreffenden Gebets verwendet
wird.
Allgemeine Möglichkeiten, einen(Teil) Ablass zu gewinnen
I. Erhebung des Geistes zu
Gott bei der Erfüllung der eigenen Aufgaben oder im Ertragen der Schwierigkeiten
des Lebens, zusammen mit irgendeiner frommen Anrufung
II. Werke oder Gaben der
Barmherzigkeit für Brüder oder Schwestern in Not
III. freiwilliger Verzicht im
Geist der Buße
VI. Zeugnis des Glaubens vor
anderen in einer besonderen Situation des Alltagslebens
Tägliche vollkommene Ablässe
(gemeinsam mit den übrigen Bedingungen)
· Eucharistische Anbetung mindestens eine halbe Stunde
· Lesung und Betrachtung der Hl Schrift mindestens eine halbe Stunde
· Kreuzwegsandacht
· Rosenkranz in einer Kirche oder Kapelle, in der Familie, einer
Ordenskommunität, einer Vereinigung von Gläubigen oder einer anderen
Versammlung oder mit dem Heiligen Vater über Fernsehen oder Radio
Vollkommene Ablässe im Jahreskreis
Ablässe (gemeinsam mit den übrigen Bedingungen)
· Besuch einer römischen Stationskirche
· Feste von Ordensgründern
· Feste neuer Heiliger und Seliger
· Feier eines religiösen Anliegens (z.B.: Priesterdonnerstag, Gebetstag
f. geistl. Berufe)
· Hohe kirchliche Feiertage
Besondere Anlässe
Weltkirche: (gemeinsam mit den übrigen Bedingungen)
· Besuch einer Patriachalbasilika in Rom –Walfahrt oder kindliche
Unterwerfung unter dem Papst
· Teilnahme an einem Eucharistischen Kongress (Ablass beim
Schlussgottesdienst)
· Besuch eines Heiligtums beim Patrozinium, einmal jährlich nach Wahl- und
bei einer Pilgerfahrt mit vielen Menschen.
Diözese und Pfarrgemeinde (gemeinsam mit
den übrigen Bedingungen)
· Besuch einer Kathedrale: mit Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater unser;
zu Peter und Paul (29.6.) zum Patrozinium, zu
Kathedra Petri (22.2.) am Weihetag der Lateranbasilika (9. Nov), zum Portiuncula
Ablass (2. 8.)
· Besuch einer Basilika minor: mit Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater
unser; zu Peter und Paul (29.6.) zum Patrozinium, zum Portiuncula Ablass (2.
8.) einmal im Jahr nach Wahl.
· Besuch eines Heiligtums: Patrozinium an einem Tag nach Wahl, bei einer
Wallfahrt mit vielen Menschen;
· Teilnahme an einer Diözesansynode: Teilnahme in frommer Gesinnung,
Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater unser;
· Vom Bischof erteilter Päpstlicher Segen: auch, wenn er aus vernünftigen
Gründen über Fernsehen oder Radio in frommer Gesinnung empfangen
wird.
· Bischofs oder Priesterjubiläum: bei der Festmesse bei Priestern zum
25., 50., 60., und 70. Jubiläum; bei Bischöfen zum 25., 40. und 50. Jahren.
· Andächtige Teilnahme an der Primizmesse
· Bischöfliche Visitation oder Besuch des Bischofs: bei der Teilnahme an
dem Gottesdienst, dem der Bischof vorsteht
· Kirchweihetag, Altarweihetag: Besuch der Kirche, Gebet von Glaubensbekenntnis
und Vater unser
· Besuch der Pfarrkirche: am Patrozinium und zum Portiuncula Ablass
(2.8.) Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater unser
· Volksmission: einige Predigten hören und Besuch des Abschlussgottesdienstes
Das Leben der Kirche (gemeinsam mit den
übrigen Bedingungen)
· Weihe der Familie ans Heiligste Herz Jesu oder an die Hl. Familie (am
Jahrestag Teilablass)
· Tauftag: bei Erneuerung des Taufversprechens
· Erstkommunionfeier: bei der eigenen oder bei der Teilnahme der eines
Anderen
· Geistliche Exerzitien: Dauer von mindestens 3 Tagen
· Beim Sterben: durch den Priester mit apostolischem Segen.
Aktuelle Termine:
1. Jänner gemeinsam mit den übrigen Bedingungen eines der
folgenden Gebete:
Komm, Heil’ger Geist, der Leben schafft, erfülle
uns mit deiner Kraft. Dein Schöpferwort rief uns zum Sein: Nun hauch uns Gottes
Odem ein. Komm, Tröster, der die Herzen lenkt, du Beistand, den der Vater schenkt;
aus dir strömt Leben, Licht und Glut, du gibst uns Schwachen Kraft und Mut.
Dich sendet Gottes Allmacht aus im Feuer und in Sturmes Braus; du öffnest uns
den stummen Mund und machst der Welt die Wahrheit kund.
Entflamme Sinne und Gemüt, dass Liebe unser Herz
durchglüht und unser schwaches Fleisch und Blut in deiner Kraft das Gute tut.
Die Macht des Bösen banne weit, schenk deinen Frieden allezeit. Erhalte uns auf
rechter Bahn, dass Unheil uns nicht schaden kann. Lass gläubig uns den Vater sehn,
sein Ebenbild, den Sohn, verstehn und dir vertraun, der uns durchdringt und uns
das Leben Gottes bringt. Den Vater auf dem ew’gen Thron und seinen
auferstandnen Sohn, dich, Odem Gottes, Heil’ger Geist, auf ewig Erd’ und Himmel
preist. Amen.
Lasset uns beten: Gott du hast die Herzen
deiner Gläubigen durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes gelehrt. Gib, dass
wir in diesem Geist erkennen, was recht ist und allezeit seinen Trost und seine
Hilfe
erfahren. Darum bitten wir durch Christus unseren
Herrn. Amen
18. bis 22. Jänner Gebetswoche für die Einheit der Kirche: Besuch einiger
der Veranstaltungen in dieser Woche und der
Schlussveranstaltung gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.
22. Jänner Fest des Hl. Vinzenz Palotti: Besuch einer Kirche oder Hauskapelle der Palottiner: Gebet eines Vater
unsers und eines Glaubensbekenntnisses gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.
24. Jänner: Fest des Franz von Sales: Besuch
einer Kirche oder Hauskapelle der Salesianerinnen: Gebet eines Vater unsers und
eines Glaubensbekenntnisses gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.
27. Jänner Fest der Hl. Angela Merici: Besuch
einer Kirche oder Hauskapelle der Ursulinen: Gebet eines Vater unsers und eines
Glaubensbekenntnisses gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.
31. Jänner: Fest des Hl. Don Bosco: Besuch
einer Kirche oder Hauskapelle der Salesianer Don Bosco: Gebet eines Vater
unsers und eines Glaubensbekenntnisses gemeinsam mit den übrigen Bedingungen.